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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1994 - 12 B 1760/94   

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https://dejure.org/1994,2494
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1994 - 12 B 1760/94 (https://dejure.org/1994,2494)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.09.1994 - 12 B 1760/94 (https://dejure.org/1994,2494)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. September 1994 - 12 B 1760/94 (https://dejure.org/1994,2494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auschreibung eines Dienstpostens; Bevorzugung von Schwerbehinderten; Beförderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1995, 207
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2000 - B 3 S 391/99
    Die Schwerbehinderung beinhaltet zwar ein nachrangiges Hilfskriterium ( OVG Münster, Beschl. v. 21.9.1994 - 12 B 1760/94 - ZBR 1995, 80 = IÖD 1995, 14); d. h. es handelt sich hierbei um einen Gesichtspunkt, der im Hinblick auf die Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn - jedenfalls bei im wesentlichen gleichem Leistungsstand - beachtlich und daher bei der Auswahlentscheidung einzubeziehen ist.

    Vielmehr werden hiermit lediglich die zuvor dargelegten Grundsätze für die Ermessensbetätigung, die auch bei einem im wesentlichen gleichen Leistungsstand sachliche Erwägungen wie die Einbindung von sonstigen Hilfskriterien und Gesichtspunkten mit einem Leistungs- und Eignungsbezug nicht von vorneherein ausschließen, konkretisiert, ohne daß damit zugleich eine Ermessensreduzierung auf Null - soweit überhaupt zulässig - einhergeht (vgl. hierzu OVG Münster, ZBR 1995, 80 (81); BVerwG, DÖD 1970, 95 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2002 - B 3 S 391/99

    Zulässigkeit eines gesetzlich nicht geregelten Antrags auf Abänderung eines

    Die Schwerbehinderung beinhaltet zwar ein nachrangiges Hilfskriterium (OVG Münster, Beschl. v. 21.9.1994 - 12 B 1760/94 - ZBR 1995, 80 = IÖD 1995, 14); d. h. es handelt sich hierbei um einen Gesichtspunkt, der im Hinblick auf die Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn - jedenfalls bei im wesentlichen gleichem Leistungsstand - beachtlich und daher bei der Auswahlentscheidung einzubeziehen ist.

    Vielmehr werden hiermit lediglich die zuvor dargelegten Grundsätze für die Ermessensbetätigung, die auch bei einem im wesentlichen gleichen Leistungsstand sachliche Erwägungen wie die Einbindung von sonstigen Hilfskriterien und Gesichtspunkten mit einem Leistungs- und Eignungsbezug nicht von vorneherein ausschließen, konkretisiert, ohne daß damit zugleich eine Ermessensreduzierung auf Null - soweit überhaupt zulässig - einhergeht (vgl. hierzu OVG Münster, ZBR 1995, 80 (81); BVerwG, DÖD 1970, 95 ff.).

  • VG Düsseldorf, 23.09.2003 - 2 L 3061/03

    Einstweilige Anordnung - Stellenbesetzung eines Studiendirektors - Bevorzugung

    Ständige Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Beschlüsse vom 23.02.1990 - 6 B 3586/89 -, 08.08.1990 - 6 B 872/90 -, 21.09.1994 - 12 B 1760/94 -, DVBl. 1995, 207, und 07.03.2003 - 6 B 163/03 -.

    Ergänzend hierzu ist im Beschluss des OVG NRW vom 21.09.1994 (a.a.O.), auch im Hinblick auf die inhaltsgleichen Bestimmungen des Runderlasses des Kultusministeriums vom 31.05.1989 (a.a.O.), u.a. ausgeführt:.

    Der Antragsgegner hat diese rechtlichen Maßstäbe bei der unter dem 04.08.2003 getroffenen Auswahlentscheidung nicht hinreichend beachtet, indem er dem Hilfskriterium der Schwerbehinderung - zudem abweichend von der im Beschluss vom 21.09.1994 (a.a.O.) dargestellten flexiblen Praxis im Bereich des Kultusministeriums - den absoluten Vorrang eingeräumt hat.

  • VG Düsseldorf, 20.07.2011 - 26 L 817/11

    Beamte Angestellte Schwerbehinderung Schwerbehindertenvertretung Hilfskriterium

    Insbesondere war die Antragsgegnerin nicht verpflichtet, einem etwaigen Hilfskriterium "Schwerbehinderung", vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 21. September 1994 - 12 B 1760/94 - DVBl 1995, 207, den Vorrang vor der Durchführung eines Auswahlgesprächs einzuräumen.

    Eine Schwerbehinderung vermittelt dem Beamten keinen Anspruch auf vorrangige Auswahl für ein Beförderungsamt, OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - 6 B 807/06 - NWVBl 2007, 57, vom 7. März 2003 6 B 163/03 - vom 21. September 1994 - 12 B 1760/94 - ZBR 1995, 80 und vom 8. August 1990 6 B 872/90 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2006 - 6 B 807/06

    Beamtenrecht - Konkurrentenstreit - Auswahlentscheidung - Hilfskriterien -

    hierzu BVerwG, Beschluss vom 15.2.1990 - 1 WB 36.88 -, BVerwGE 86, 244, 249; OVG NRW, Beschluss vom 21.9.1994 - 12 B 1760/94 - Nds.OVG, Beschluss vom 14.4.2003 - 2 ME 129/03 -, a.a.O.; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005, Rn. 62, m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 24.11.2011 - 2 L 1435/11

    Grundschullehrer dB inhaltliche Ausschöpfung Hilfskriterien Schwerbehinderung

    Ständige Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Beschlüsse vom 23.02.1990 - 6 B 3586/89 -, 08.08.1990 - 6 B 872/90 -, 21.09.1994 - 12 B 1760/94 -, DVBl. 1995, 207, und 07.03.2003 - 6 B 163/03 -.

    Ergänzend hierzu ist im Beschluss des OVG NRW vom 21.09.1994 (a.a.O.), auch im Hinblick auf die inhaltsgleichen Bestimmungen des Runderlasses des Kultusministeriums vom 31.05.1989 (a.a.O.), u.a. ausgeführt:.

  • VG Gelsenkirchen, 14.02.2007 - 1 L 1397/06

    Bestenauslese, Schwerbehinderung, Beförderung, Lehrer, Dienstalter, Beurteilung,

    Ständige Rspr.: vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. August 1990 - 6 B 872/90 -, vom 21. September 1994 - 12 B 1760/94 -, ZBR 1995, 80, vom 7. März 2003 - 6 B 163/03 - und vom 24. Juli 2006 - 6 B 807/06 - Schnellenbach, a. a. O., Rdnr. 62.
  • VG Kassel, 03.04.2001 - 7 G 801/00
    Wie die übrigen in § 14 SchwbG normierten Pflichten des Arbeitgebers ist auch der Anspruch der Schwerbehinderten auf Förderung des beruflichen Fortkommens in diesem Zusammenhang zu sehen (OVG Münster, Beschl. v. 21.09.1994, - 12 B 1760/94 -, DVBl. 1995, 207 f).

    Nach der Rechtsprechung (OVG Münster, Beschluss vom 13.2.1996 - 12 B 3095/95 - OVG Münster, Urt. v. 23.12.1999, - 12 B 1857/99 - DÖD 2000, 137; OVG Münster, Beschl. v. 21.09.1994, - 12 B 1760/94 -, DVBl. 1995, 207 f, Hess.VGH, Beschluss vom 05.07.1994, - TG 1659/94 - ZBR 1995, 109) sind zunächst solche Hilfskriterien wie etwa Leistungsentwicklung oder Dienstalter, die wegen der erworbenen Berufserfahrung einen gewissen Leistungsbezug aufweisen, vorrangig zu berücksichtigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2006 - 1 B 751/06
    - 12 B 1760/94 -, RiA 95, 305.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.1995 - 2 B 11102/95

    Bestehen einer konkreten Gefahr als Voraussetzung eines Anordnungsgrundes;

    Die Entscheidung, ihm den Dienstposten des Abteilungsleiters zu übertragen, wird auch nicht durch die Schwerbehinderung des Beamten getragen, denn solange dem Dienstherrn leistungsnahe Auswahlkriterien zur Verfügung stehen, kommt ein Rückgriff auf soziale Gesichtspunkte nicht in Betracht (vgl. dazu OVG NRW, Beschluß vom 21. September 1994 - 12 B 1760/94 -, öffentliches Dienstrecht 1995 S. 14 f.).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 5 M 7168/95

    Beförderung; Dienstposten; Fliegende Ausschreibung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2005 - 4 N 136.05

    Inhalt und Grenzen des Schutzes des Art. 3 GG im Rahmen eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1999 - 2 A 12143/98

    Gleichbehandlung bei Schwerbehinderung - Schadensersatzanspruch wegen

  • OVG Niedersachsen, 29.05.1995 - 5 M 1525/95

    Schwerbehinderter; Auswahl; Beurteilung; Benachteiligungsverbot

  • OVG Saarland, 30.07.1998 - 1 W 3/98

    Verwirklichung der Auswahlentscheidung der beabsichtigten Beförderung zu

  • VG Köln, 25.08.2011 - 19 L 995/11

    Anforderungen an den Anspruch auf Untersagung der Besetzung einer

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